Die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltung ist in allen Bundesländern beantragt. Die Liste wird laufend ergänzt. Folgende Bestätigungen liegen bereits vor:
- Baden-Württemberg: Für externe Anbieter ist kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Genehmigung erfolgt durch die Schulleitung.
- Bayern: Die Schulleitung entscheidet über Freistellung.
- Berlin: Die Fortbildung ist als „Externe Veranstaltung“ auf den Internetseiten der regionalen Fortbildung in Berlin unter www.fortbildung-regional.de veröffentlicht.
- Brandenburg: Anerkannt als Ergänzungsangebot mit der Nummer 180924-35.12-46512-180629.13.
- Bremen:
- Hamburg: Die Schulleitung entscheidet über Freistellung.
- Hessen: Anerkannt mit der Nummer 01893323 in der Veranstaltungsdatenbank
- Mecklenburg-Vorpommern: Anerkannt vom Ministerium für Bildung,Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Institut für Qualitätsentwicklung.
- Niedersachsen: Netzwerk Teilchenwelt ist in Niedersachsen als Anbieter von Fort- und Weiterbildung zugelassen; die Fortbildung ist in der Veranstaltungsdatenbank eingetragen.
- Nordrhein-Westfalen: Die Fortbildung ist mit dem Titel "Forschung trifft Schule: Teilchenphysik-Multiplikatorenschulung" in die Veranstaltungsdatenbank aufgenommen.
- Rheinland-Pfalz: Anerkannt mit der Veranstaltungsnummer 18KOV17320
- Saarland: Die Schulleitung entscheidet über Freistellung.
- Sachsen: Anerkannt mit der Veranstaltungsnummer EXT04315
- Sachsen-Anhalt: Anerkanntes Ergänzungsangebot mit der Reg.-Nr. WT 2018-400-63
- Schleswig-Holstein: Genehmigung erfolgt durch die Schulleitung.
- Thüringen: Anerkanntes Fortbildungsangebot nach § 5 der ThürDPhaVO.